10 Jahre Campingfreunde Löwenzahn e. V. seit 2009
Camping in Nenndorf

Platzordnung


Platzordnung

Der Campingplatz „Campingfreunde Löwenzahn“ e.V. heißt alle Camper und Besucher herzlich Willkommen und wünscht Ihnen und Euch einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.

 

Diese Platzordnung hat das Ziel, allen Gästen  ein unbeschwerten

Urlaub zu ermöglichen.

Rücksichtnahme und Eigenverantwortung

ist die Grundlage eines erholsamen Urlaubs.

Bitte haltet Euch an diese Regeln, denn letztendlich verfolgen alle das gleiche Ziel!!!!

 

1. Die Platzruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr (Mittagsruhe)und

23.00 – 8.00 Uhr (Nachtruhe)

Innerhalb dieser Zeiten dürfen keine Kraftfahrzeuge auf dem Platz bewegt werden.

Ruhestörender Lärm ist generell zu vermeiden. Radios, Fernsehgeräte und der gleichen sind immer so leise einzustellen, dass sie die anderen

Gäste nicht stören. Im Interesse aller Platzgäste ist während der Ruhezeiten auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen und mittels Musikanlagen ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Entfernung der Lärmquelle vom Campingplatz geahndet.

 

2. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Die Campingplatzleitung und den der Campingfreunde Löwenzahn e.V. beauftragten Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, Personen den Aufenthalt auf dem Platz zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campingfreunde erforderlich ist. Den Weisungen sind in jedem Falle Folge zu leisten.

 

3. Jeder Stromabnehmer hat nur seine, ihm zugewiesene Steckdose zu benutzen.

Jeder hat auf Sicherheit und Ordnungs- gemessen Strom Anschluss an seinem Wagen und Zelt zu achten, um Strom aus fälle zu vermeiden.

 

4. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

Die Waschanlagen auf dem Campingplatz sind ständig geschlossen zu halten.

Kleinkinder bis zu 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und

Toilettenräume. Wäschestücke und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gewaschen werden; in den Waschräumen ist es untersagt, zu waschen und zu trocknen, dafür sind die vorgesehen Maschinen zu nutzen. Die Benutzung von Elektrogeräten in den Waschräumen, die nicht der Körperpflege dienen ist strengstens untersagt.

Jeder Camper hat darauf zu achten das seine Pazelle in einem ordentlichen und saubren Zustand ist und bleibt. Der Camper, der besucht wird, ist für seine Gäste mit verantwortlich.

 

5. Die entnahmen von Warmwasser aus den Waschräumen ist untersagt egal zu welchen Zwecken.

Wasser zum waschen des Wohnwagens oder Zeltes oder sonstige Reinigungs- arbeiten,  ist nur vom Brunnenanschluss gestattet und nicht vom den Parzellen Anschlüssen.

 

6. Um Verstopfungen zu vermeiden ist drauf zu achten keine Fette und  Öle in den Abfluss zu gießen, so wie drauf zu achten ist das kein grober Schmutz in den Abfluss gelangen kann.

Die Chemietoiletten sind nur in der dafür vorgesehenen Einrichtung zu entleeren. Zuwiderhandlungen werden abgemahnt und im Widerholungsfall mit einer Strafgebühr belegt.  Ausnahmen in den Wintermonaten sind mit dem Platzwart zu klären.

 

7. Den Campingfreunden stehen Wasch – und Toilettenanlagen zur Verfügung. Diese sind in hygienisch einwandfreien Zustand zu verlassen. Eventuelle Verschmutzungen sind vom Verursacher selbst zu beseitigen. Mit Wasser und Energie ist sparsam umzugehen.

 

8. Das Befahren des Campingplatzes ist nur zur An- und Abreise und in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Generelles Fahrverbot besteht in der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und von 23.00 Uhr – 8.00 Uhr. Die Abstellung der Fahrzeuge erfolgt auf den dafür vorgesehenen Plätzen. Der Platzwart kann Abstellplätze zuweisen. Das Radfahren ist nur auf den Wegen gestattet. Hier ist auf besondere Vorsicht zu achten.

 

 

9. Das Waschen von Fahrzeugen, Ölwechsel und größere Reparaturen dürfen auf dem

Campingplatz und den Parkplätzen nicht vorgenommen werden. Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzes zu parken. Ausnahmen regelt der Platzwart.

 

10. Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden. Tiere dürfen nicht in Gebäude mitgenommen werden. Hunde müssen auf dem Campingplatzgelände an der Leine geführt werden. Vom Hund verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Hundehalter zu beseitigen. Der Hundehalter hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Dauercampingplatz bzw. Stellplatz verbleibt. Hunde, die unter das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von gefährlichen Hunden (GefHundG) fallen, haben einen Maulkorb zu tragen. Das gilt auch außerhalb der Saison

 

11. Es besteht die Pflicht zur Mülltrennung.

Zur Entsorgung sind die entsprechenden Behälter zu nutzen:

Restmüllsäcke und Papiercontainer ;

Glascontainer am Straßenrand ;

Müllbeutel und Gelbe Säcke sind selbst zu besorgen.

Das Ablagern von Gegenständen aller Art einschließlich Sperrmüll am Müllplatz  ist verboten.

 

12. Bei Unfällen tritt eine Haftung nur dann ein, wenn ein Verschulden der Löwenzahn e.V. nachgewiesen werden kann.

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW,

Mopeds und Motorrädern, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen sowie anderer Gegenstände haftet der Löwenzahn e.V. nicht.

Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden.

 

13 .Grundsatz: "Eltern haften für ihre Kinder"  

 

14. Das Baden im freien Wasser erfolgt auf eigene Gefahr, der Angelsee am Campingplatz ist nicht Bestandteil des Campingplatzes. Es ist nicht gestattet Reinigungsmittel im freien Wasser zu verwenden.

 

15. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.

 

16. Rauchen und das Abbrennen von Kerzen ist ausschließlich unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Bei Benutzung von Grill und Räucheröfen mit offener Flamme ist ein Eimer mit Löschwasser danebenzustellen.

 

17. Jeder Wohnwagen ist mit einem Feuerlöscher zu versehen.

 Alle 2 Jahre wird eine gesammelte Gasprüfung auf dem Campingplatz durchgeführt. Der Termin hierfür wird bei der jährlichen Jahreshauptversammlung bekanntgegeben. Wer zu diesem Termin nicht anwesend sein kann, sollte dem Platzwart Zugang zum Wohnwagen und Vorzelt ermöglichen. Bei Einzelprüfungen entstehende Mehrkosten hat das Mitglied die Mehrkosten zu tragen!

 

18. Das Betreiben von Lagerfeuer ist auf dem gesamten Gelände strengstens Verboten. Landschafts- und Naturschutz sind einzuhalten. Dies ist von jedem Benutzer und Besucher des Campingplatzes zu berücksichtigen. Kein Benutzer (einschl. Pächter) und Besucher hat das Recht, eigenmächtig Eingriffe in den Gehölzbestand vorzunehmen, Bäume und Sträucher zu entfernen oder durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten. Notwendige Pflegemaßnahmen (Auslichten, Entfernen, Fällen) sind nur in Absprache mit dem durch den Vorstand vertretenen Platzwart gestattet. Der Platzwart vertritt die Interessen eigenverantwortlich und ist berechtigt Entscheidungen selbständig zu treffen. Neupflanzungen von Gehölzen müssen den Naturcharakter des Campingplatzes berücksichtigen

 

19. Verstöße gegen die Platzordnung können folgende Sanktionen zur Folge haben:

- Verstoß: Ermahnung durch den Platzwart oder Mitglieder des Vorstands

- wiederholter Verstoß: Abmahnung durch o.g. Personen mit Hinweis auf außerordentliche Kündigung.

- erneuter Verstoß: Vertragskündigung mit der Aufforderung zur Beräumung des Stellplatzes ( innerhalb von 7 Tagen bei Dauercampern bzw. sofortiges Verlassen des Campingplatzes bei Besuchern und Durchgangscampern)

Ein sofortiger Verweis kann bei groben Verstößen ausgesprochen werden.

 

20. Sammelplatz bei Feueralarm: Parkplatz

 

21. In Notfällen wenden Sie sich bitte an den Platzwart oder dessen Vertreter bzw. beachten Sie die entsprechenden Veröffentlichungen im Aushang des Platzes.

 

 

 

Die Campingplatzordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Nenndorf den, 05.06.2009

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

 

 

www.campingfreundeloewenzahn.de.tl

campingfreunde-loewenzahn@web.de

 



Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden